Vorstandswahl 2013

Alle zwei Jahre wählen die Mitglieder des Kenshinkai Berlin e.V. drei der Vereinsmitglieder in den Vorstand. Zuletzt geschah dies 2011. Es fällt also auf, dass dieses Jahr wieder Wahlen anstehen.Hierzu eine Kurzfassung des § 9 Stimmrecht und Wählbarkeit aus der Vereinssatzung:Wer Vereinsmitglied und mindestens 14 Jahre alt ist, darf wählen.Wer Vereinsmitglied und mindestens 16 Jahre alt ist, darf auch gewählt werden.Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus drei Positionen:der/die erste Vorsitzendeder/die zweite Vorsitzendeund der/die Kassenwart/inWer sich also vorstellen kann, sich aktiv am Vereinsgeschehen zu beteiligen, an der Planung von Veranstaltungen mitzuwirken, Vereinskorrespondenzen zu führen oder den Zahlungsverkehr zu verwalten, kann sich zur Wahl stellen, solange er mindestens 16 Jahre alt ist. Ebenso könnt ihr auch diejenigen zur Wahl vorschlagen, die euch für diese Arbeit geeignet erscheinen. Aber sprecht das am besten vorher mit dieser Person ab, da die Wahl von den Gewählten auch angenommen werden muss.Außerdem werden auch wieder zwei Kassenprüfer/innen gewählt, deren Aufgabe es ist, einmal im Jahr sachlich und rechnerisch die Kassenführung zu kontrollieren.Ein bisschen Zeit bis zum Sommer bleibt nun noch. Wir hoffen, auf rege Wahlbeteiligung – sowohl aktiv als auch passiv.